AGB

Die AGB´s

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der EIKI Deutschland GmbH

Stand: September 2012

1. Geltungsbereich

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von EIKI Deutschland GmbH (im Folgenden EIKI genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen, sofern sie nicht ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen werden von EIKI nicht anerkannt und auch ohne ausdrücklichen, schriftlichen Widerspruch von EIKI nicht Vertragsinhalt.

2. Angebot und Liefergegenstand

2.1 Die Angebote von EIKI sind freibleibend und unverbindlich. Angebotsschreiben von EIKI sind lediglich Aufforderungen an den Käufer, seinerseits EIKI ein inhaltlich entsprechendes Angebot zu unterbreiten. EIKI ist in der Annahme des Angebotes des Käufers frei, soweit EIKI nicht eine spezielle Bindungsfrist schriftlich mitteilt. Das Schweigen von EIKI auf ein Angebot des Käufers bedeutet die Ablehnung des Angebotes.

2.2 Aufträge an EIKI werden erst mit schriftlicher Bestätigung von EIKI rechtswirksam. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen

2.3 Technische Angaben von EIKI in Prospekten (Zeichnungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten) sind unverbindlich, sie stellen insbesondere keine Beschaffenheitsgarantie dar, so dass insbesondere Gewährleistungsrechte des Käufers nicht bestehen. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form/Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die technischen Angaben gelten für den Zeitpunkt der Übergabe der jeweiligen Ware.

2.4 Die von EIKI hergestellten Waren sind nur für Endkunden in den Ländern bestimmt, die die Exportkontrollbestimmungen des Bundesamtes für Wirtschaft einhalten. Jede Wiederausfuhr in Drittländer ohne Ausfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft bzw. jede behördlich nicht genehmigte Verwendung oder Verwertung der von EIKI gelieferten Waren ist, soweit nicht ausdrücklich in den Lieferbedingungen bezeichnet, unzulässig und verpflichtet den Käufer gegenüber EIKI zum Schadensersatz.

2.5 Sollte der Käufer mit den von EIKI gelieferten Waren neue Waren herstellen, z.B. durch Einbau, Umbau, Zusammenfügen, Verarbeiten etc. oder sich durch das Anbringen seines Namens, seines Warenzeichens oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgeben, so ist ausschließlich der Käufer verpflichtet, für die Einhaltung der Bestimmungen der Amtsblattverfügung 1046/1984 (allgemeine Genehmigung nach dem Gesetz über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten) Sorge zu tragen und die Geräte mit einem entsprechenden Nachweis zu versehen.

2.6 Bestellt der Käufer die Ware auf elektronischem Wege, wird EIKI den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

2.7 Sofern der Käufer die Ware auf elektronischem Weg bestellt, wird der Vertragstext von EIKI gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGBs per Email übermittelt.

3. Eigentumsvorbehalt

3.1 EIKI behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

3.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und sie vor Beschädigungen zu schützen.

3.3 Der Käufer ist verpflichtet, EIKI einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch für den Besitzwechsel der Ware oder eigenen Wohnsitzwechsel.

3.4 EIKI ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Verpflichtung nach Ziff. 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

3.5 Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt EIKI bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. EIKI nimmt die Abtretung an. Der Käufer bleibt jedoch, jederzeit widerruflich, zur Einziehung der Forderung in eigenem Namen ermächtigt. EIKI behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

3.6 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Käufer erfolgt stets im Namen und im Auftrag von EIKI. Erfolgt eine Verarbeitung mit EIKI nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt EIKI an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von EIKI gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, EIKI nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 EIKI bleibt an den vereinbarten Kaufpreis für die Dauer von 3 Monaten gebunden, wenn die Ware innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss geliefert wird; danach ist EIKI zur angemessenen Preiserhöhung berechtigt.

4.2 Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk bzw. Lager Idstein einschließlich handelsüblicher Verpackung zuzüglich Versandkosten, Versicherung und gesetzlicher Mehrwertsteuer.

4.3 Falls nicht anders vereinbart, ist der Käufer verpflichtet, den Kaufpreis nach Erhalt der Ware innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen. Im Falle des Verzuges kann EIKI Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank fordern.

4.4 Der Käufer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von EIKI anerkannten Forderungen die Aufrechnung erklären.

5. Gefahrenübergang

5.1 Die Lieferungen erfolgen (falls keine andere Vereinbarung schriftlich getroffen ist) auf Rechnung und Gefahr des Käufers ab Werk bzw. Lager Idstein. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an den Transportführer übergeben wird oder aber zum Zwecke der Versendung das Werk, bzw. das Lager von Idstein verlässt.

5.2 Sofern die Lieferung nicht von dem von EIKI bestimmten Transportführer durchgeführt wird, hat der Käufer die von EIKI zu liefernden Waren unverzüglich nach Bereitstellung durch EIKI auf eigene Gefahr und eigene Kosten abzuholen.

6. Annahmeverzug

6.1 Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist EIKI berechtigt, die Waren auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. EIKI kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.

6.2 Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an EIKI als Ersatz für entstehende Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% des Kaufpreises, höchstens jedoch EUR 60,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann EIKI den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.

7. Gewährleistung

7.1 EIKI leistet für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung.

7.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht vor.

7.3 Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn EIKI die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

7.4 Falls nicht anders vereinbart, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen und beginnen mit Gefahrübergang auf den Käufer.

7.5 Filter, Spiegel, LCD-Panels, etc., sind Verbrauchsmaterialien bzw. -teile und unterliegen keiner Gewährleistung.

7.6 Für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht wurden, entfällt jede Gewährleistung. Soweit der Käufer oder von EIKI nicht ausdrücklich hierzu ermächtigte Dritte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an der Ware vornehmen, entfällt die Haftung von EIKI für Mängel, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten die Mängel nicht verursacht haben und die sachgerechte Mängelbeseitigung nicht unzumutbar erschweren. Pixelfehler bei LCD- und Plasma-Produkten stellen keinen Mangel dar. Pixelfehler sind durch die Fertigungstechnologie unvermeidbar und werden vom Käufer ausdrücklich anerkannt. Es werden bis zu 20 Pixelfehler vom Käufer als zumutbar akzeptiert. Farbabweichungen bei dem Projektionsbild von LCD-Projektoren sind durch die Lampentechnologie zulässig und stellen keinen Mangel dar, wie auch bei DLP™-Projektoren ein sog. Regenbogeneffekt bei kritischen Bildinhalten keinen Mangel darstellt, sondern technologiebedingt ist.

7.7 Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, ist EIKI lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

7.8 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch EIKI nicht. Evtl. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

8. Haftungsbeschränkungen

8.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von EIKI auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von EIKI. EIKI haftet bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

8.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei EIKI zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.

9. Schutzrechte

9.1 EIKI wird den Käufer von Ansprüchen Dritter aus etwaigen Verletzungen von Urheberrechten, Warenzeichen oder Patenten (Schutzrechten) freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Käufer. Weitere Voraussetzung für die Freistellung ist, dass die Schutzrechtsverletzung von EIKI zu vertreten ist, dass EIKI die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und dass die vorgebrachte Rechtsverletzung ausschließlich auf der Konstruktion von EIKI ohne Verbindung mit oder Gebrauch von anderen Produkten zurückzuführen ist.

9.2 Sobald der Käufer feststellt, dass Dritte die Schutzrechte von EIKI hinsichtlich der an ihn gelieferten Waren verletzen, hat er davon EIKI unverzüglich zu benachrichtigen.

10. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

10.1 Für diese Geschäfts- und Lieferbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen EIKI und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

10.2 Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen von EIKI sowie für die Zahlungen des Käufers ist der Sitz von EIKI.

10.3 Soweit der Käufer Vollkaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand das Amtsgericht Idstein bzw. das Landgericht in Wiesbaden.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle werden die Vertragsparteien ungültige Bestimmungen durch solche Bestimmungen ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Zweck den ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommen.